
So funktioniert es
Bei vorliegender Diagnose (z.B. Laktoseintoleranz, Reizdarmsyndrom, Colitis Ulcerosa) zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen für fünf Beratungen einen Zuschuss von 25 % bis 100 % (nach § 43 SGB V).
Um zu erfahren, wie hoch der Zuschuss ist, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Betriebskrankenkassen (BKKs) übernehmen häufig 100 % der Kosten. Der Kostenzuschuss privater Krankenversicherung ist individuell beziehungsweise vom jeweiligen Vertrag abhängig.
01
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder Rezept von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin ausstellen lassen.
02
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, per E-Mail, über das Kontaktformular oder rufen Sie mich gerne an.
03
Ich schaue dann, ob ich Ihnen helfen kann.
Wenn ja, erhalten Sie von mir einen Kostenvoranschlag und alle Informationen für eine Ernährungstherapie.​
04
Sie schicken den Kostenvoranschlag und die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung/ Rezept an ihre Krankenkasse. ​​
05
Sie erhalten eine Kostenzusage für eine Ernährungstherapie und wir können den ersten Termin vereinbaren. ​